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Motorsporthaftpflichtversicherung

Wichtige Information zur Haftpflichtversicherung für Motorsport-Events 2025

Mit dem Start der Motorsportsaison 2025 möchte ich Sie an die Bedeutung einer umfassenden Haftpflichtversicherung erinnern – besonders im Hinblick auf die neue EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die seit letztem Jahr in Kraft ist und die Anforderungen für Motorsportveranstaltungen verändert hat.

Diese Änderungen betreffen nicht nur Motorsport-Wettbewerbe, sondern auch Events wie Track-Days, Fahrer-Trainings und ähnliche Aktivitäten. Besonders beim Einsatz von zugelassenen Fahrzeugen wurde der Versicherungsschutz der Kfz-Versicherer stark eingeschränkt. Der neue Versicherungsausschluss gilt jetzt nicht mehr nur für Fahrten mit dem Ziel, Höchstgeschwindigkeiten zu erreichen, sondern für alle Motorsportaktivitäten auf speziell abgegrenzten Strecken.

Die beste Lösung, um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine Veranstaltungsversicherung. Diese schützt nicht nur die Teilnehmer, sondern auch die Organisatoren. Sie umfasst eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge, die bei Motorsportveranstaltungen auf abgesperrten Bereichen verwendet werden, und stellt sicher, dass Mindestversicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt sind – sowohl für den Fahrzeughalter, den Fahrer als auch für Dritte wie Zuschauer.

Veranstalter von Motorsport-Events oder Vereinen mit Trainingsgelände müssen sicherstellen, dass ihre Haftpflichtversicherung diesen neuen Anforderungen entspricht. Es ist wichtig, dass der Versicherungsschutz so gestaltet ist, dass Dritte (z.B. Zuschauer) bei Schadensfällen auch direkt Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen können.

Wenn eine Veranstaltung vom DMSB oder einer seiner Mitgliedsorganisationen genehmigt wurde, ist der notwendige Versicherungsschutz bereits gewährleistet. Für Veranstaltungen im Ausland oder bei anderen Veranstaltern sollten Sie sich jedoch im Vorfeld über den Versicherungsschutz informieren.

Ab wann gelten diese Änderungen?
Das neue Gesetz tritt am 17. April 2025 in Kraft und betrifft alle Motorsportaktivitäten ab diesem Zeitpunkt.

 

Der "Grello" Porsche von Manthey Racing kommt noch mal zum Einsatz.

Zum Abschluss der Saison 2024 der Nürburgring Langstreckenmeisterschaft, kommt der „Grello“ genannter Porsche von Manthey Racing noch einmal auf der Nürburgring Nordschleife zum Einsatz. Er ist beim 56. ADAC Barbarossapreis, der am Samstag den 16. November um 12 Uhr Statfindedet, in der Starterliste genannt.

Der Grello (Porsche 911 GT3 R) von Manthey Racing wird von Ayhancan Güven  und dem erst 19-jährigen Morris Schuring pilotiert.

85 Teilnehmer sind gemeldet für den spätesten Termin, den es seit 1977 in der Serie bisher gab. Für die Fans der Nürburgring-Langstreckenserie, ist der ADAC Barbarossapreis die letzte Gelegenheit, die Rennen auf der Nordschleife,  in dieser Saison noch einmal mitzuerleben.